Der gesamte Kundenstamm auf einem Bildschirm
Das Gesetz benennt die Stellen, bei denen die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung eingekauft werden darf: gemeinsame Einheiten für Gesundheit und Sicherheit (OSGB) sowie ÇASMER. Diese Seite ist für jene Seite geschrieben; die Schwierigkeit ist nicht ein Kunde, sondern dieselbe Methode über fünfzehn hinweg zu führen.
Diese Seite ist für zugelassene Organisationen geschrieben, die mehr als einen Betrieb betreuen. Eine Arbeitsschutzfachkraft wird entweder aus den eigenen Beschäftigten des Arbeitgebers bestellt oder arbeitet über eine solche Organisation; angesprochen ist hier die Organisation. Zulassung, Verwarnungspunkte und die Meldeseite behandelt diese Seite.
Wer wofür zugelassen ist
Das Gesetz führt die externe Quelle als Liste: Verfügt keine beschäftigte Person über die erforderliche Qualifikation, kann der Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommen, indem er die Betreuung ganz oder teilweise bei gemeinsamen Einheiten für Gesundheit und Sicherheit (OSGB) oder bei ÇASMER einkauft. Das ist die Liste; diese beiden sind zugleich die Hauptleserschaft dieser Seite.
Eine gemeinsame Einheit für Gesundheit und Sicherheit (OSGB) ist eine Einheit, die zur Erbringung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Leistungen für Betriebe gegründet und vom Ministerium zugelassen wird; getragen wird sie von öffentlichen Einrichtungen, organisierten Industriezonen oder von Gesellschaften nach dem türkischen Handelsgesetzbuch. Ein ÇASMER ist eine dem Gesundheitsministerium zugeordnete und zum selben Zweck zugelassene Einheit. Eine betriebliche Einheit für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (İSGB) unterscheidet sich von beiden: Sie ist keine eingekaufte Leistung, sondern eine im Betrieb selbst eingerichtete Einheit.
Auch eine Schulungseinrichtung wird vom Ministerium zugelassen, doch ihre Zulassung betrifft die Durchführung von Schulungen: Nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung ist eine Schulungseinrichtung eine Einrichtung, die nach diesem Gesetz und den zugehörigen Vorschriften zur Durchführung von Schulungen zugelassen ist. In der Liste der Stellen, bei denen die Betreuung eingekauft werden darf, taucht sie nicht auf. Die Befugnis des Ministeriums, zu prüfen, zuzulassen, zu kontrollieren und zu beaufsichtigen, erstreckt sich sowohl auf Schulungseinrichtungen als auch auf gemeinsame Einheiten für Gesundheit und Sicherheit.
Eine Beratung gehört nicht zu dieser Liste. Ein Unternehmen, das zu Managementsystemen oder Rechtskonformität berät, erbringt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nicht selbst; es arbeitet innerhalb des Systems seines Kunden. Die Zeilen dieser Seite zu Zulassung und Verwarnungspunkten binden ein solches Unternehmen nicht; ebenso wenig entbindet der Einkauf von Leistungen bei externen Fachkräften oder Organisationen den Arbeitgeber von seiner Verantwortung.
Wo es heute hakt
Für jeden Kunden sammeln sich eigene Vorlagen und Methoden an. Wechselt die Fachkraft, wechselt auch die Methode; der eigene Standard der Organisation verschwindet in Einzeldateien.
Verträge, Bestellungen und Zeiterfassung werden zu einer Aufgabe für sich. Welches Kundendokument wann abläuft, wird meist aus einer Tabellenkalkulation beantwortet.
Bei einer Prüfung wird der verlangte Nachweis im eigenen Archiv der Organisation gesucht statt im Betrieb; fehlt er, wird die Folge beiden Seiten angelastet.
So arbeitet Optifora
Die Kunden bleiben getrennt, während die Methode gemeinsam bleibt. Die Daten des einen Kunden erscheinen nicht auf dem Bildschirm eines anderen.
- Arbeitsbereich für viele KundenJeder Kunde sitzt in seinem eigenen Bereich; die Organisation sieht den gesamten Kundenstamm aus einer Liste.
- Eine Methode, wiederholbare VorlageDie Methode der Gefährdungsbeurteilung und die Prüflisten werden auf Ebene der Organisation festgelegt; sie werden nicht für jeden Kunden neu aufgebaut.
- Fristen- und BestellungsverfolgungTermine für Unterweisungen, Untersuchungen und Prüfungen werden je Kunde gebündelt; ein näher rückender Termin taucht in der Liste auf.
- Meldung an das MinisteriumUnter welchen Bedingungen die Meldung erfolgen kann und was sie kostet, ist mit Messung festgehalten.
- Berichte und SignaturWas an den Kunden geht, lässt sich signieren und später prüfen; wer es wann erstellt hat, bleibt dokumentiert.
- Leitfäden für den BetriebSchritt-für-Schritt-Leitfäden zu Zulassung, verantwortlicher Leitung, Personalausstattung und Prüfungen werden veröffentlicht.
Die folgende Tabelle zeigt zweierlei: die Stellen, bei denen die Betreuung eingekauft werden darf, und die Folgen für diese Seite selbst – Verwarnungspunkte, Ruhen und Widerruf der Zulassung. Die Zeilen gelten allein für das türkische Regelwerk; Regelwerke anderer Länder werden nicht darauf übertragen.
Wo Sie anfangen
Zuerst eingerichtet werden meist die Kundenliste und die eigene Methode der Organisation; anschließend werden die Kundendaten darauf übertragen.
Sobald die Zahl der Kunden und Nutzenden feststeht, lassen sich Umfang und Tarifstufe konkret besprechen.
Mit Ihrem eigenen Kundenstamm ausprobieren
Sagen Sie uns, wie viele Kunden Sie betreuen; danach richtet sich die Reihenfolge der Einrichtung.
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