Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber – der Nachweis sollte es auch
Dienstleister wechseln, bestellte Fachkräfte wechseln, Vertragslaufzeiten enden. Wenn Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Untersuchungshistorie und Prüftermine im eigenen System des Arbeitgebers liegen, sind diese Wechsel keine Verluste mehr.
Diese Seite ist für den Arbeitgeber geschrieben, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung entweder einkauft oder mit eigenem Personal führt. Entscheidend ist nicht die Größe des Betriebs, sondern wer die Pflicht trägt.
Wo es heute hakt
Der Nachweis wird meist im Werkzeug des Dienstleisters geführt. Endet der Vertrag, bleibt die Historie dort; die neue Periode beginnt ohne die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisungshistorie der Vorjahre.
Dieselbe Information liegt an mehreren Stellen: in der Tabelle der Fachkraft, in der Akte des Arztes, im Ordner der Personalabteilung. Bei einer Prüfung wird daraus ein Streit darüber, welche Fassung aktuell ist – und diesen Streit verliert der Arbeitgeber.
Termine hängen daran, dass sich jemand an sie erinnert. Sind Prüffristen, Auffrischung der Unterweisungen und Untersuchungstermine nicht an einer Stelle gebündelt, fällt ein abgelaufener Termin erst bei einer Prüfung oder einem Ereignis auf.
So arbeitet Optifora
Jede der folgenden Überschriften ist ein eigenes Modul mit eigener Seite; die Links führen dorthin.
- GefährdungsbeurteilungDie Methode wird gewählt und die Änderungshistorie geführt; Gefährdung, Schutzmaßnahme, Verantwortliche und Frist bleiben in einer Kette.
- UnterweisungsmanagementWer wann welche Unterweisung erhalten hat, wird samt Gültigkeitsdauer geführt; der Auffrischungstermin ist aus der Liste ersichtlich.
- Wiederkehrende PrüfungVerzeichnis der Arbeitsmittel und Prüftermine liegen beieinander; ein Arbeitsmittel mit abgelaufener Frist zeigt sich in der Liste.
- Arbeitsmedizinische VorsorgeNachweise über Einstellungs- und regelmäßige Untersuchungen; Gesundheitsdaten sind nur unter einer eigenen Berechtigung einsehbar, nicht für alle geöffnet.
- RechtskatasterDie für den Betrieb geltenden Vorschriften und ihre Änderungen werden verfolgt; eine Änderung wird mit dem betroffenen Vorgang verknüpft.
- Berichte und DokumentenprüfungErgebnisse lassen sich signieren und tragen einen Code; ein an der Wand hängender Plan kann später geprüft werden.
- Meldung an das Ministerium (İBYS)Wessen Pflicht die Meldung ist und was sie kostet, steht mit Messung auf einer eigenen Seite.
Die folgende Tabelle zeigt die Artikel, die den Arbeitgeber binden. Jede Zeile ist aus einem heruntergeladenen Quelltext gelesen; die letzte Spalte nennt den Datensatz im Produkt, dem die Pflicht entspricht.
Wo Sie anfangen
In einem Betrieb werden zuerst meist die Gefährdungsbeurteilung und das Verzeichnis der Arbeitsmittel aufgesetzt; Unterweisungs- und Untersuchungsnachweise setzen darauf auf.
Die Preisseite listet die Tarifstufen; die Testseite erklärt, wie die Testphase funktioniert.
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