Arbeitgeber der Privatwirtschaft

Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber – der Nachweis sollte es auch

Dienstleister wechseln, bestellte Fachkräfte wechseln, Vertragslaufzeiten enden. Wenn Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Untersuchungshistorie und Prüftermine im eigenen System des Arbeitgebers liegen, sind diese Wechsel keine Verluste mehr.

Diese Seite ist für den Arbeitgeber geschrieben, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung entweder einkauft oder mit eigenem Personal führt. Entscheidend ist nicht die Größe des Betriebs, sondern wer die Pflicht trägt.

Wo es heute hakt

Der Nachweis wird meist im Werkzeug des Dienstleisters geführt. Endet der Vertrag, bleibt die Historie dort; die neue Periode beginnt ohne die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisungshistorie der Vorjahre.

Dieselbe Information liegt an mehreren Stellen: in der Tabelle der Fachkraft, in der Akte des Arztes, im Ordner der Personalabteilung. Bei einer Prüfung wird daraus ein Streit darüber, welche Fassung aktuell ist – und diesen Streit verliert der Arbeitgeber.

Termine hängen daran, dass sich jemand an sie erinnert. Sind Prüffristen, Auffrischung der Unterweisungen und Untersuchungstermine nicht an einer Stelle gebündelt, fällt ein abgelaufener Termin erst bei einer Prüfung oder einem Ereignis auf.

Die folgende Tabelle zeigt die Artikel, die den Arbeitgeber binden. Jede Zeile ist aus einem heruntergeladenen Quelltext gelesen; die letzte Spalte nennt den Datensatz im Produkt, dem die Pflicht entspricht.

Wo Sie anfangen

In einem Betrieb werden zuerst meist die Gefährdungsbeurteilung und das Verzeichnis der Arbeitsmittel aufgesetzt; Unterweisungs- und Untersuchungsnachweise setzen darauf auf.

Die Preisseite listet die Tarifstufen; die Testseite erklärt, wie die Testphase funktioniert.

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